Die im Arbeitsschutzgesetz verankerte Zielstellung einer "menschengerechten Arbeitsgestaltung" und somit ein moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz mit ganzheitlichem Anspruch sieht den Erhalt, den Schutz und die Förderung der Gesundheit als zentrale Aufgabe. Dabei wird das gesamte Belastungsspektrum in der Arbeitswelt ins Visier genommen.
Allgemeine und spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach staatlichem und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk: